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Sozialfonds für Heizkostenbeihilfen

 

 



Welche Heizstoffe kommen in Frage?

Die Beihilfe kann zur Intervention in den Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas gewährt werden.
Andere Heizstoffe wie Stadtgas, Flaschengas, Strom, Kohle usw. fallen weiterhin nicht unter die Regelung.

Welche Personen können einen Antrag einreichen?

Erste Kategorie:
Personen, die einen Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zu bestimmten Versicherungen haben (z. B. OMNIO Statut, Eingliederungseinkommen usw.).
Für diese Personen gilt ebenfalls die Einkommensgrenze der zweiten Kategorie.

Zweite Kategorie:
Haushalte, die ein steuerpflichtiges Bruttojahreseinkommen
unter 14.887,95€ (+ 2.756,15€ pro Person zu Lasten) haben.

Dritte Kategorie:
Überschuldete Haushalte, die Anspruch auf eine kollektive Schuldenregelung haben oder eine Schuldenvermittlung in Anspruch nehmen.
Zusätzlich ist der Haushalt nicht in der Lage, die Heizkostenrechnung zu bezahlen.

Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Beihilfe wird für maximal 1.500 Liter, geliefert in einen oder mehreren Malen im Laufe eines Ziviljahres, gewährt.

Preis pro Liter mit Mehrwertsteuer

Beihilfe pro Liter

Beihilfe bei 1500 Liter

unter 0,9300 €

14 Cent

210 €

von 0,9300 bis 0,9550 €

15 Cent

225 €

von 0,9550 bis 0,9800 €

16 Cent

240€

von 0,9800 bis 1,0050 €

17 Cent

255 €

von 1,0050 bis 1,0300 €

18 Cent

270€

von 1,0300 bis 1,0550 €

19 Cent

285€

über 1,0500 €

20 Cent

300€


Für Heizöl oder Heizpetroleum an der Zapfsäule wird eine einmalige und pauschale Beihilfe von 150 € pro Heizperiode ausgezahlt.

Praktische Hinweise für Ihre Anfrage
Die Anträge werden im ÖSHZ-Raeren dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und dienstags von 14 bis 17 Uhr nur auf Vereinbarung von Herrn
G. Grignard entgegengenommen (andere Termine nur auf telefonische Anfrage 087/85 89 51).

Welche Unterlagen sind für Ihren Antrag erforderlich?
In jedem Fall die Lieferrechnung. Für die Personen, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, muss eine Bescheinigung des Vermieters mit der Anzahl der Wohnungen, welche die Rechnung betreffen, vorliegen.

Zusätzlich
Erste Kategorie
- eine OMNIO Bescheinigung bzw. der Steuerbescheid von 2007
- der Personalausweis
- die SIS Karte
Zweite Kategorie und vierte Kategorie
- der Personalausweis
- der Steuerbescheid von 2008 bzw. 2007
Dritte Kategorie
- der Personalausweis
- die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf
..kollektive.Schuldenbegleichung oder eine Bescheinigung der Person, die als
..Schuldenvermittler auftritt.

Wichtig!
Die Beihilfe wird nur für Heizstoffe gewährt, die zwischen dem 01/09/2008 und dem 31/12/2009 (das ganze Ziviljahr) geliefert werden. Der Antrag muss ausnahmslos innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung eingereicht werden, andernfalls sind wir verpflichtet, ihn abzulehnen.

NB. :Für die vierte Kategorie, die 2008 noch in den Zuständigkeitsbereich des ÖSHZ fiel, ist ab 2009 der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft zuständig. Die Haushalte, die ein global steuerpflichtiges Einkommen unter 26.000 EUR haben und nicht einer der drei höher angeführten Kategorien angehören, zählen zu dieser Kategorie. Ein Pauschalbetrag von 105 € wird ausbezahlt bei einem Heizölankauf von mindestens 750 l. Diese können in mehreren Malen im Laufe eines Ziviljahres geliefert werden.
Für zusätzliche Informationen können Sie sich an den FÖD Wirtschaft (www.mineco.fgov.be - Tel. 0.800.120.33) richten.

 

 

 

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