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Sozialfonds
für Heizkostenbeihilfen
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Welche Heizstoffe kommen in Frage?
Die
Beihilfe kann zur Intervention in den Kosten von Heizöl,
Heizpetroleum und Propangas gewährt werden.
Andere
Heizstoffe wie Stadtgas, Flaschengas, Strom, Kohle usw.
fallen weiterhin nicht unter die Regelung.
Welche Personen können einen Antrag einreichen?
Erste Kategorie:
Personen, die einen Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss
zu bestimmten Versicherungen haben (z. B. OMNIO Statut,
Eingliederungseinkommen usw.).
Für diese Personen gilt ebenfalls die Einkommensgrenze
der zweiten Kategorie.
Zweite
Kategorie:
Haushalte, die ein steuerpflichtiges Bruttojahreseinkommen
unter 14.887,95€ (+ 2.756,15€ pro Person zu
Lasten) haben.
Dritte Kategorie:
Überschuldete Haushalte, die Anspruch auf eine kollektive
Schuldenregelung haben oder eine Schuldenvermittlung in
Anspruch nehmen.
Zusätzlich ist der Haushalt nicht in der Lage, die
Heizkostenrechnung zu bezahlen.
Wie
hoch ist die Beihilfe?
Die Beihilfe wird für maximal 1.500 Liter, geliefert
in einen oder mehreren Malen im Laufe eines Ziviljahres,
gewährt.
| Preis
pro Liter mit Mehrwertsteuer |
Beihilfe
pro Liter
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Beihilfe
bei 1500 Liter
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unter
0,9300 €
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14
Cent
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210
€
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von
0,9300 bis 0,9550 €
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15
Cent
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225
€
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von
0,9550 bis 0,9800 €
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16
Cent
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240€
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von
0,9800 bis 1,0050 €
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17
Cent
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255
€
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von
1,0050 bis 1,0300 €
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18
Cent
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270€
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von
1,0300 bis 1,0550 €
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19
Cent
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285€
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über
1,0500 €
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20
Cent
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300€
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Für
Heizöl oder Heizpetroleum an der Zapfsäule
wird eine einmalige und pauschale Beihilfe von 150 €
pro Heizperiode ausgezahlt.
Praktische
Hinweise für Ihre Anfrage
Die Anträge werden im ÖSHZ-Raeren dienstags
und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und dienstags von
14 bis 17 Uhr nur auf Vereinbarung von Herrn
G. Grignard entgegengenommen (andere Termine nur auf telefonische
Anfrage 087/85 89 51).
Welche
Unterlagen sind für Ihren Antrag erforderlich?
In jedem Fall die Lieferrechnung. Für die Personen,
die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, muss eine Bescheinigung
des Vermieters mit der Anzahl der Wohnungen, welche die
Rechnung betreffen, vorliegen.
Erste
Kategorie
- eine OMNIO Bescheinigung bzw. der Steuerbescheid von
2007
- der Personalausweis
- die SIS Karte
Zweite Kategorie und vierte Kategorie
- der Personalausweis
- der Steuerbescheid von 2008 bzw. 2007
Dritte
Kategorie
- der Personalausweis
- die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf
..kollektive.Schuldenbegleichung
oder eine Bescheinigung der Person, die als
..Schuldenvermittler auftritt.
Wichtig!
Die Beihilfe wird nur für Heizstoffe gewährt,
die zwischen dem 01/09/2008 und dem 31/12/2009 (das ganze
Ziviljahr) geliefert werden. Der Antrag muss ausnahmslos
innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung eingereicht werden,
andernfalls sind wir verpflichtet, ihn abzulehnen.
NB.
:Für die vierte Kategorie, die 2008 noch in den Zuständigkeitsbereich
des ÖSHZ fiel, ist ab 2009 der Föderale Öffentliche
Dienst Wirtschaft zuständig. Die Haushalte, die ein
global steuerpflichtiges Einkommen unter 26.000 EUR haben
und nicht einer der drei höher angeführten Kategorien
angehören, zählen zu dieser Kategorie. Ein Pauschalbetrag
von 105 € wird ausbezahlt bei einem Heizölankauf
von mindestens 750 l. Diese können in mehreren Malen
im Laufe eines Ziviljahres geliefert werden.
Für zusätzliche Informationen können Sie
sich an den FÖD Wirtschaft (www.mineco.fgov.be
- Tel. 0.800.120.33) richten.
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