Die Anzahl Mitglieder des Sozialhilferates ist abhängig von
der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Sie werden für die Dauer von 6 Jahren
von den Mitgliedern des jeweiligen Gemeinderates gewählt.
Der
Sozialhilferat tritt mindestens einmal im Monat auf Einladung
des Präsidenten zusammen. In Raeren ist dies immer am ersten Dienstag eines jeden
Monats (außer der Dienstag fällt auf einen Feiertag).
Zusätzlich
kann der Präsident jedes Mal, wenn er dies für notwendig
erachtet, zusätzliche Sitzungen einberufen. Neben dem Präsidenten
muss der Sozialhilferat auch auf Anfrage des Bürgermeisters oder eines
Drittels der Mitglieder des Rates einberufen werden. Außer im Dringlichkeitsfall
dürfen nur Punkte der Tagesordnung behandelt werden. Wenn ein Ratsmitglied
einen Punkt auf die Tagesordnung setzen möchte, teilt er dies dem Präsidenten
mindestens 12 Tage vor der Sitzung mit.
Der Sozialhilferat darf nur tagen und beschließen, wenn
die Mehrheit der Mitglieder anwesend sind. Ist dies zweimal hintereinander nicht
der Fall für die gleiche Tagesordnung, kann in der dritten Sitzung unabhängig von
der Anzahl Anwesender beraten und beschlossen werden.
Der
Sozialhilferat ist ein kollegiales Gremium. Seine Mitglieder haben
keine persönlichen Befugnisse. Ein Mitglied kann keine Anweisungen
an das Personal des Zentrums geben, noch aus eigener Initiative einen Dienst des
Zentrums kontrollieren.
Der
Rat tagt hinter verschlossenen Türen, d.h. im Prinzip sind
Nicht-Mitglieder nicht zu den Sitzungen zugelassen. Ausgenommen sind
der Sekretär
(beratende Stimme) und auf Anfrage Personalmitglieder oder externe
Experten,
um zweckdienliche Informationen zu erteilen.
Die beiden Letzteren nehmen jedoch nicht an der Beratung und Abstimmung
teil.
Die Sitzungen des Rates sind geheim, die Mitglieder dürfen
die in den Sitzungen erhaltenen Informationen nicht nach Außen
tragen.
Die Beschlüsse des Sozialhilferates müssen mit absoluter
Stimmenmehrheit (mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen) gefasst werden. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme
des Präsidenten entscheidend. Bei geheimer Abstimmung gilt
jedoch der Vorschlag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Stimmenthaltungen
und ungültige oder weiße Stimmzettel werden nicht berücksichtigt.
Die
Mitglieder des Rates erhalten Anwesenheitsgelder für die
Beteiligung an den Sitzungen des Rates.
Von
jeder Sitzung des Rates wird ein Protokoll erstellt.