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Der Sozialhilferat

 

 


Der Präsident des ÖSHZ

Christian Lesuisse ist seit dem 8. April 2008 der neue Präsident des Sozialhilfezentrums Raeren.
Seitdem leitet er dessen Tätigkeiten. Sein Auftrag ist durch das Gesetz festgelegt.
Er beruft die Sitzungen des Sozialhilferates ein und erstellt gemeinsam mit dem Sekretär die jeweilige Tagesordnung.
Durch sein Präsidentenamt hat er gewisse persönliche Rechte, für die er zivil- und strafrechtlich haftet.
Er muss z.B. einer obdachlosen Person, die seine Hilfe anfragt, die ihr zustehende dringende erforderliche Hilfe gewähren.
In Dringlichkeitsfällen kann er selbst die Gewährung einer Unterstützung beschließen, ohne vorher den Sozialhilferat unterrichtet zu haben. Diesem wird dann anlässlich der nächsten Sitzung der Beschluss des Präsidenten zwecks Zustimmung unterbreitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Sozialhilferat ist der Entscheidungsträger im ÖSHZ: alle Anträge auf Sozialhilfen werden, durchschnittlich einmal im Monat, durch ihn gewährt oder verweigert. Ferner entscheidet der Sozialhilferat über Finanzen und Personaleinstellungen.

Folgende Personen bilden den Sozialhilferat in Raeren:


Ratsmitglied: Herr Winfried CROE - Neustrasse 29, 4730 Raeren
E-mail: wincroe@hotmail.com


Ratsmitglied: Herr Dietmar DEUTZ - Hoster Park 27, 4730 Raeren
E-mail: d.deutz@skynet.be


Ratsmitglied: Frau Helga FALKENSTEIN Ehefrau PARENT - Hergenrather Str.15, 4730 Hauset - E-mail:helga.parent@skynet.be


Ratsmitglied: Frau Sylvie FRANSSEN Ehefrau LAUFFS - Untere Rottstrasse 5, 4730 Raeren - E-mail: u.lauffs@belgacom.net


Ratsmitglied: Frau Ursula KLINKENBERG Ehefrau HOPPENHEIT - Lichtenbuscher Str.339, 4731 Eynatten


Präsident: Herr Christian LESUISSE - Untere Rottstrasse 22, 4730 Raeren
E-mail: christian.lesuisse@unitedtelecom.be


Ratsmitglied: Herr Dieter Müllender, Rottstrasse 28a, 4730 Raeren
E-mail: Dieter.mullender@gmail.com


Ratsmitglied: Frau Renate NEUNZIG Ehefrau AUSSEMS - Kirchstrasse 14,
4730 Hauset


Ratsmitglied: Herr Joachim Karl VAN WEERST - Frepert 64, 4730 Hauset
E-mail: jockelvw@skynet.be


Die Anzahl Mitglieder des Sozialhilferates ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Sie werden für die Dauer von 6 Jahren von den Mitgliedern des jeweiligen Gemeinderates gewählt.

Der Sozialhilferat tritt mindestens einmal im Monat auf Einladung des Präsidenten zusammen. In Raeren ist dies immer am ersten Dienstag eines jeden Monats (außer der Dienstag fällt auf einen Feiertag).

Zusätzlich kann der Präsident jedes Mal, wenn er dies für notwendig erachtet, zusätzliche Sitzungen einberufen. Neben dem Präsidenten muss der Sozialhilferat auch auf Anfrage des Bürgermeisters oder eines Drittels der Mitglieder des Rates einberufen werden. Außer im Dringlichkeitsfall dürfen nur Punkte der Tagesordnung behandelt werden. Wenn ein Ratsmitglied einen Punkt auf die Tagesordnung setzen möchte, teilt er dies dem Präsidenten mindestens 12 Tage vor der Sitzung mit.
Der Sozialhilferat darf nur tagen und beschließen, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend sind. Ist dies zweimal hintereinander nicht der Fall für die gleiche Tagesordnung, kann in der dritten Sitzung unabhängig von der Anzahl Anwesender beraten und beschlossen werden.

Der Sozialhilferat ist ein kollegiales Gremium. Seine Mitglieder haben keine persönlichen Befugnisse. Ein Mitglied kann keine Anweisungen an das Personal des Zentrums geben, noch aus eigener Initiative einen Dienst des Zentrums kontrollieren.

Der Rat tagt hinter verschlossenen Türen, d.h. im Prinzip sind Nicht-Mitglieder nicht zu den Sitzungen zugelassen. Ausgenommen sind der Sekretär
(beratende Stimme) und auf Anfrage Personalmitglieder oder externe Experten,
um zweckdienliche Informationen zu erteilen.
Die beiden Letzteren nehmen jedoch nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Die Sitzungen des Rates sind geheim, die Mitglieder dürfen die in den Sitzungen erhaltenen Informationen nicht nach Außen tragen.
Die Beschlüsse des Sozialhilferates müssen mit absoluter Stimmenmehrheit (mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen) gefasst werden. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Präsidenten entscheidend. Bei geheimer Abstimmung gilt jedoch der Vorschlag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige oder weiße Stimmzettel werden nicht berücksichtigt.

Die Mitglieder des Rates erhalten Anwesenheitsgelder für die Beteiligung an den Sitzungen des Rates.

Von jeder Sitzung des Rates wird ein Protokoll erstellt.

 

Dateien, Graphiken, Photos und Texte sind geschützte Produkte im Sinne des Urheberrechtes. © Öffentliches Sozialhilfezentrum Raeren.