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Dienst
für sozial-berufliche Eingliederung
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Eine Person hat Anrecht auf soziale Eingliederung durch eine seiner
persönlichen Situation und seinen Fähigkeiten entsprechende
Beschäftigung, und dies innerhalb von drei Monaten ab dem
Datum des Antrags.
Dies geschieht natürlich nur, wenn alle im Gesetz vom 26.
Mai 2002 und in den Ausführungsbestimmungen vorgesehenen
Gewährungsbedingungen erfüllt sind. Wir verweisen hinsichtlich
der Gewährungsbedingungen auf die vorherige Rubrik Eingliederungseinkommen,
wo diese aufgezählt werden.
Das
Recht auf soziale Eingliederung durch Beschäftigung kann
u. a. umgesetzt werden durch:
einen Arbeitsvertrag
ein individuell angepasstes Projekt zur sozialen Eingliederung,
das
..innerhalb eines bestimmten Zeitraums
zu einem Arbeitsvertrag führt;
Für jugendliche Studenten, Auszubildende oder Arbeiter unter
25 Jahren ist dieses Projekt Pflicht. Es wird ein Vertrag unterzeichnet
zwischen Ihnen und dem ÖSHZ, in dem sie sich verpflichten,
bestimmte Ziele zu erreichen und Fristen einzuhalten.
Viele junge Erwachsene haben keine Qualifikation und es ist wichtig,
bei Ihnen Selbstvertrauen und soziale Kompetenzen aufzubauen.
Der
Dienst für sozial-berufliche Eingliederung hat den Auftrag,
einen Antragsteller bei seiner sozialen und beruflichen Wiedereingliederung
zu begleiten.
Der Dienst für sozial-berufliche Eingliederung (DSBE) funktioniert
sozusagen in zweiter Linie. Nach Klären des Anrechtes auf
Eingliederungseinkommen (s. auch Absatz 1) durch den allgemeinen
Sozialdienst des ÖSHZ, finden die Personen den Weg in den
DSBE.
Wie sieht die Betreuung durch den DSBE aus?
es findet ein erstes Gespräche statt, um eine
vertrauensvolle
...Arbeitsbasis zwischen AntragstellerIn
.und der/dem für die sozial-
...berufliche.Eingliederung
zuständigen MitarbeiterIn zu schaffen;
ein Projekt/Ziel/Plan wird ausgearbeitet,
das Projekt, wird von der betroffenen Person mit
Hilfe seiner/seines
... DSBE-Betreuers/in in eine der
folgenden Formen umgesetzt:
z.B. Teilnahme an
...... Vorschaltmaßnahme
...... Sprachkurs
..... Integrationsprojekt
..... Schulbesuch
..... Weiterbildung
..... Ausbildung
..... Therapie
..... Berufseinstiegsmaßnahme
..... innerbetriebliche Ausbildung
..... Artikel 60§7-Arbeitsvertrag
..... Arbeitsvertrag...
Regelmäßige Treffen und Auswertungen
mit der DSBE-Betreuer/in
.. finden statt, in denen Teilziele
überprüft und das Gesamtziel
.. gegebenenfalls neu überdacht
werden.
Arbeitswerkzeuge
und Partner
Der Artikel 60§7-Arbeitsvertrag ist ein wichtiges Instrument
in der Arbeit der
Dienste für sozial-berufliche Eingliederung und sein Erfolg
wird prioritär an seiner erfolgreichen Beendigung gemessen,
die verbunden ist mit dem anschließenden Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung,
sollte der Vertrag mit dem Arbeitgeber nicht verlängert werden.
Parallel
zur Arbeit im Rahmen eines solchen Arbeitsvertrages findet weiterhin
eine individuelle Begleitung und Aktivierung statt (Sprachkurse,
Zusatzausbildung, Führerscheine,
).
Da die Arbeitsaufnahme jedoch nicht immer das (direkte) Ziel der
Personen sein kann, arbeitet der DSBE gezielt mit verschiedenen
Integrationsprojekten, Sprachkurs-Organisatoren, psychiatrischen
Einrichtungen,
Integrationsprojekte verhelfen den Personen, ein besseres Selbstbild,
bzw. eine bessere Selbsteinschätzung ihrer Fähigkeiten
und Schwächen zu entwickeln, um somit im Anschluss motivierter
nach Arbeit zu suchen, bzw. ein vorherrschendes Problem (Psyche,
Drogen, Alkohol,
) zu erkennen und zu bekämpfen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem DSBE können die begleiteten
Personen oft neuen Halt finden, Stabilität und Ordnung in
ihr Leben bringen, remobilisiert und remotiviert werden.
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Kontaktperson :
Ihre Ansprechpartnerin im ÖSHZ ist
Frau Doris MALMENDIER.
Sie steht Ihnen für eine Kontaktaufnahme
montags, dienstags und mittwochs, jeweils vormittags, zur Verfügung.
Donnerstags ist sie ganztags zu erreichen.
Telefon:
087/85.89.64 oder
über die Zentralnummer
des ÖSHZ 087/85.89.51.
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