Es passiert immer wieder, dass Menschen auf die eine oder andere
Art und Weise ihr Heim verlieren.
Notaufnahmewohnungen sind dazu bestimmt, Personen, die sich in
einer
akuten Notlage befinden, vorübergehend unterzubringen, bis
eine andere
Wohnungslösung gefunden werden kann.
Die Situation einer sozialen Notlage wird vom Sozialdienst des
zuständigen
ÖSHZ beurteilt.
Der Mietvertrag, der zwischen ÖSHZ und Nutznießer abgeschlossen
wird, geht über einen maximalen Zeitraum von 6 Monaten. Dieser
Vertrag kann einmal für weitere 6Monate verlängert werden.
Das ÖSHZ Raeren verfügt über eine Notaufnahmewohnung
in Hauset.
Das Haus in der Flög Nr. 161 bietet genügend Platz
zur Unterbringung einer Familie.
Aber auch Einzelpersonen können im Notfall dort untergebracht
werden.
Wem
kann die Notaufnahmewohnung zugewiesen werden ?
- Personen, deren Wohnung als gesundheitsschädlich oder unbewohnbar
.. erklärt wurde;
- Personen, die aus einer gemeinsamen Wohnung aufgrund eines
.. familiären.Konfliktes
flüchten mussten ..(u.a. aufgrund
ehelicher Gewalt);
- Personen, deren Wohnung aufgrund einer Katastrophe (Brand, ..Überschwemmung)
unbewohnbar geworden ist;
- Personen, die obdachlos sind;
- Personen, die ihre Wohnung aufgrund einer Räumungsklage
.. kurzfristig aufgeben müssen.
Die Notaufnahmewohnung ist in keinem Fall für Personen vorgesehen,
die eine neue Wohnung aufgrund überhöhter Mietenzahlung
suchen, und auch nicht für Asylbewerber, die sich auf dem
Gebiet der Gemeinde niederlassen.
Kontaktieren Sie uns im Notfall!