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Die Notaufnahmewohnung






Es passiert immer wieder, dass Menschen auf die eine oder andere Art und Weise ihr Heim verlieren.

Notaufnahmewohnungen sind dazu bestimmt, Personen, die sich in einer
akuten Notlage befinden, vorübergehend unterzubringen, bis eine andere
Wohnungslösung gefunden werden kann.
Die Situation einer sozialen Notlage wird vom Sozialdienst des zuständigen
ÖSHZ beurteilt.

Der Mietvertrag, der zwischen ÖSHZ und Nutznießer abgeschlossen wird, geht über einen maximalen Zeitraum von 6 Monaten. Dieser Vertrag kann einmal für weitere 6Monate verlängert werden.
Das ÖSHZ Raeren verfügt über eine Notaufnahmewohnung in Hauset.

Das Haus in der Flög Nr. 161 bietet genügend Platz zur Unterbringung einer Familie.
Aber auch Einzelpersonen können im Notfall dort untergebracht werden.

Wem kann die Notaufnahmewohnung zugewiesen werden ?

- Personen, deren Wohnung als gesundheitsschädlich oder unbewohnbar
.. erklärt wurde;
- Personen, die aus einer gemeinsamen Wohnung aufgrund eines
.. familiären.Konfliktes flüchten mussten ..(u.a. aufgrund ehelicher Gewalt);
- Personen, deren Wohnung aufgrund einer Katastrophe (Brand, ..Überschwemmung) unbewohnbar geworden ist;
- Personen, die obdachlos sind;
- Personen, die ihre Wohnung aufgrund einer Räumungsklage
.. kurzfristig aufgeben müssen.

Die Notaufnahmewohnung ist in keinem Fall für Personen vorgesehen, die eine neue Wohnung aufgrund überhöhter Mietenzahlung suchen, und auch nicht für Asylbewerber, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde niederlassen.

Kontaktieren Sie uns im Notfall!

Dateien, Graphiken, Photos und Texte sind geschützte Produkte im Sinne des Urheberrechtes. © Öffentliches Sozialhilfezentrum Raeren.