Kleine Zusammenfassung zur Asylgesetzgebung
1980: Gesetz über den Zutritt, den Aufenthalt und die Rückführung
von Ausländern wird verabschiedet
1986: "Petit Château": Belgiens erstes Asylheim
wird in Brüssel eröffnet
Es bietet ankommenden Asylbewerbern 300 Plätze und
eine erste materielle Aufnahme.
1987: Mai
Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose
wird ins Leben gerufen
1989: Staatsministerin Miet SMET unterschreibt eine erste Vereinbarung
mit dem Belgischen Roten Kreuz für die Aufnahme von
500 zusätzlichen Asylanten
Innerhalb von 3 Jahren entstehen 14 Aufnahmezentren des
Roten Kreuzes.
1990: Die Mauer fällt
Eine Flut von Asylanten aus dem Osten überschwemmt
die Länder der EU.
12.945 Asylanfragen gibt es allein in diesem Jahr in Belgien
1993: Die Krise in Bosnien verschärft die Flüchtlingssituation,
denn eine Rekordzahl an Asylanträgen (27.000) überschwemmt
Belgien
1994-1997: Die Anzahl Asylbewerber sinkt auf rund 12.500 Anfragen jährlich.
Ab 1996 nehmen die Aufnahmezentren ihre ursprüngliche
Funktion als erste Empfangsstruktur wahr.
Nur wenige Asylbewerber suchen direkt die ÖSHZ auf,
die zu diesem Zeitpunkt nur eine finanzielle Hilfe gewähren,
wenn der Antrag für zulässig erklärt wurde.
Die offiziellen Instanzen können den gewaltigen Rückstand
bei den Asylantrag-Dossiers mit und mit abarbeiten.
1998: Die Kosovo-Krise lässt die Zahlen in die Höhe
schnellen.
45.000 Anfragen von
Asylanten erreichen uns im Jahr 1999 (absoluter Rekord)
Die Aufnahmezentren können dem Ansturm nicht gerecht
werden und viele Asylbewerber werden wieder direkt an die
ÖSHZ verwiesen.
Die Überbelegung der Aufnahmezentren regt zur Suche
neuer Lösungen an. Man ermuntert die öffentlichen
Sozialhilfezentren zur Einrichtung lokaler Aufnahmewohnungen
auf dem Gebiet ihrer Gemeinde, die den Bewohnern anstatt
finanzieller Hilfe eine materielle Unterstützung anbieten.
2000: Im Januar 2001 beschließt die damalige
Regierung, den Empfang der Asylbewerber in zwei Phasen zu
vollziehen: eine materielle Unterstützung nur während
der Phase der Prüfung der Zulässigkeit der Anfrage,
eine finanzielle Hilfe während der grundsätzlichen
Überprüfung.
Ziel war es, die Anfragen von Asylbewerbern abzuwenden,
die lediglich eine finanzielle Unterstützung anvisierten.
Aufgrund dieser Maßnahmen sanken die Anfragen von
Asylbewerbern stetig in den letzten Jahren.
2002: Die Föderale Agentur für den Empfang
von Asylbewerbern, FEDASIL, nimmt ihre Arbeit im Mai auf.
Sie wacht über den Empfang der Asylanten und organisiert
deren geeignete Begleitung. Sie koordiniert die Gesamtheit
der zur Verfügung stehenden Unterkünfte in Belgien,
sei es in den föderalen Aufnahmezentren oder in denen
des Roten Kreuzes, oder aber in den lokalen Aufnahmestrukturen.
Um diese materielle Hilfe anbieten zu können, erhöht
man die Kapazität an lokalen Aufnahmewohnungen von
5.000 auf 15.000 Plätze!
Im Jahr 2006 stehen insgesamt 16.000 Wohnungen zur Aufnahme
von Asylbewerbern zur Verfügung.
Am 7.12.2000 proklamiert das Europäische Parlament
in Nizza die "Charta der
Grundrechte der EU". Die EU-Mitgliedstaaten hatten
bis zum 6.2.2005 Zeit, diese Charta
in ihr nationales Recht umzusetzen.
Jeder
Ausländer kann in Brüssel Asyl anfragen - jedoch
erhält nicht jeder das Statut eines Flüchtlings.
Davor steht eine lange Prozedur, die der Flüchtling
durchlaufen muss. Die Entscheidungen der verschiedenen Instanzen
basieren auf der "Genfer Konvention".
Die
meisten Asylbewerber stellen ihren ersten Antrag beim Ausländeramt
in Brüssel. Die Dispatching-Abteilung von FEDASIL,
der föderalen Behörde für den Empfang von
Asylbewerbern, leitet sie noch am gleichen Tag weiter an
ein Asylzentrum (Föderal oder Rotes Kreuz).
Die Personen, die zu spät ankommen, haben die Möglichkeit,
die Nacht in einem Notauffangzentrum in Brüssel zu
verbringen.
Das Militärkrankenhaus von Neder-Over-Heembeek und
das Zentrum von Woluwé-Saint-Pierre sind solche Zentren,
die 24 St/24 St. geöffnet sind.
Warum
nun eine solche Aufnahmewohnung in unserer Gemeinde?
Unter
dem damaligen Sozialminister VANDE LANOTTE waren die Plätze
in den föderalen Asylzentren komplett ausgebucht. Der
Minister regte demnach an, lokale Aufnahmewohnungen durch
die Sozialhilfezentren zu schaffen.
Auch die Gemeinden Kelmis und Lontzen betreiben seit einigen
Jahren solche Aufnahmemöglichkeiten. Baelen, Welkenraedt,
Limbourg und die südlichen Gemeinden haben ebenfalls
diese Form der Asylbetreuung gewählt.
Wie
bereits oben erwähnt , wurde die föderale Agentur
FEDASIL im Mai 2002 ins Leben gerufen, die ein parastatales
Statut besitzt, aber weiterhin dem Minister für Soziale
Angelegenheiten untersteht.
Sie hat zur Auflage, den Empfang der Asylbewerber zu überwachen,
zu organisieren und zu harmonisieren.
Bis
Dezember 2003 musste das ÖSHZ Raeren den Personen,
die vom Innenministerium zugewiesen wurden, finanzielle
Hilfeleistungen in Höhe des damaligen Minimex auszahlen.
Von 5.000 Asylbewerbern, die nach Belgien kamen (dies war
in Stosszeiten etwa alle 4 Wochen der Fall), musste das
Ö.S.H.Z. Raeren, nach einer aufgeschlüsselten
Berechnung, sechs Dossiers übernehmen.
Dies
konnten im ungünstigsten Fall 6 Familien mit bis zu
5 Personen sein. War es uns möglich, für diese
Personen eine passende Unterkunft zu finden, wurden die
Unkosten uns zu 100% vom zuständigen Ministerium zurückerstattet
- war dies nicht der Fall, so erstattete man uns nur 50%
der Sozialhilfe.
Die restlichen 50% waren zu Lasten des Ö.S.H.Z. und
der Gemeinde.
Ende
Dezember 2003 unterschrieb dann die damalige Sozialministerin
Marie ARENA die Vereinbarung zwischen dem ÖSHZ Raeren
und dem Föderalstaat, die die Schaffung unserer zwei
Aufnahmewohnungen besiegelte.
Anfang Januar 2004 begannen wir mit der Einrichtung der
beiden Häuser, die am 16. Januar von FEDASIL abgenommen
wurden. Das Haus Nr. 14 ist für eine 5-köpfige
Familie eingerichtet, das Haus Nr. 19 für die Aufnahme
von 3 Einzelpersonen.
Das Haus Nr. 19 kann aber bei Bedarf ebenfalls eine Familie
beherbergen.
Die
Menschen haben alles zum Leben Nötige zur Verfügung
und müssen keine Ankäufe tätigen.
Sie erhalten lediglich wöchentlich durch die Sozialassistentin,
Frau Danielle PRYS, die sie persönlich besucht und
nach dem Rechten sieht, einen festgelegten Bargeldbetrag,
den sie zum Nahrungsankauf verwenden. Ebenso erhalten sie
ein kleines Taschengeld, das nach Alter gestaffelt ist.
Das Dispatching-Zentrum berücksichtigt verschiedene
Kriterien bei der Verteilung der Asylbewerber.
Man vermeidet die Ansammlung von zuviel Männern oder
Frauen in einem Asylheim, ebenso wie zu viele gleiche Nationalitäten.
Jedes
Bett bringt dem Ö.S.H.Z. bei Belegung 100% Subsidien,
bei Nicht-Belegung immerhin noch 60%. Die kontinuierliche
Auszahlung dieser Gelder ermöglicht ein festes Einkommen
sowie die Vorausplanung unseres Budgets. Ebenfalls werden
die Lohnkosten der zuständigen Sozialassistentin durch
diese Einnahmen gedeckt.
Die Asylprozedur
Die
Mehrheit der Asylbewerber richtet, wie o.g., ihren Antrag
direkt an das Ausländeramt in Brüssel.
Während der ganzen Zeit der Überprüfung des
Asylantrages haben die Antragsteller lediglich Anrecht
auf materielle Hilfe.
Theoretisch bleiben sie 4 Monate in einem Auffangzentrum,
bevor sie von FEDASIL, wenn sie es wünschen, einer
lokalen Aufnahmestruktur wie der unsrigen zugewiesen werden.
Sie erhalten bis zur definitiven letzten Entscheidung (Annahme
des Asylantrags oder Ablaufen des Ausweisungsbefehls) auch
vom ÖSHZ nur eine materielle
Hilfe in Form ihrer Unterbringung.
Seit Juni 2007 regelt diese
neue Prozedur den Ablauf eines Asylantrages.
Sie soll innerhalb eines Jahres zu einer Entscheidungsfindung
hinsichtlich der Anfrage führen.
Die Bearbeitung der Akten soll zügiger vonstatten gehen
und die Arbeit des Staatsrates demnach
erleichtert werden.
Zudem
gibt es seit 2007 den "Rat für Ausländerstreitigkeiten" sowie eine neue Form des Asylschutzes: dieser zusätzliche
Schutz wird Personen gewährt, die weder das Statut
eines Flüchtlings anerkannt bekommen haben, noch über
eine Aufenthaltsgenehmigung auf anderer Basis verfügen
(z.B. aus medizinischen Gründen).
Haben
diese Personen jedoch ein seriöses Motiv, nicht in
ihr Ursprungsland zurückzukehren aufgrund der Gefährdung
ihrer persönlichen Sicherheit und ihres Lebens (Todesstrafe,
kriegerische Gewalt, Folter,
), kann kam ihnen diesen "subsidiären Schutz" zugestehen.
Wird
jedoch der Asylantrag abgelehnt, erhalten sie einen Ausweisungsbescheid
und müssen das Territorium verlassen.
Wird ihrer Anfrage stattgegeben, verlassen sie unsere Aufnahmewohnung
und können selbst entscheiden, in welche belgische
Gemeinde sie ziehen. Das dort ansässige Sozialhilfezentrum
begleitet sie während ihrer nächsten Etappen.
Seit
Januar 2004 haben wir bereits 18 Personen aufgenommen, die
ihr Land unter großen Schwierigkeiten und Gefahren
verlassen hatten. Sie sind sehr dankbar, dass sie vom ÖSHZ
Raeren aufgenommen wurden, denn sie kamen hier ohne jede
Habe an.
In der Wohnung haben sie alles vorgefunden, was sie zum
Leben brauchen und sie wissen dies sehr zu schätzen
und behandeln es gut.
Dem
Ziel des ÖSHZ Raeren, eine menschenwürdige Integrationspolitik
zu machen, ist man hiermit einen großen Schritt näher
gekommen.
Das
ÖSHZ möchte hiermit um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis
bitten, diesem Auftrag gerecht zu werden.
Die Sozialassistentin, Frau Danielle PRYS, betreut die Asylbewerber, die dem ÖSHZ Raeren zugewiesen werden.
Dienstags und freitags empfängt sie zwischen 9 und 12 Uhr die Bewohner der Aufnahmestruktur in Möschenberg und kümmert sich um deren Belange.