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Zwei lokale Aufnahmewohnungen in Eynatten
 


Kleine Zusammenfassung zur Asylgesetzgebung

1980: Gesetz über den Zutritt, den Aufenthalt und die Rückführung von Ausländern wird verabschiedet

1986: "Petit Château": Belgiens erstes Asylheim wird in Brüssel eröffnet
Es bietet ankommenden Asylbewerbern 300 Plätze und eine erste materielle Aufnahme.

1987: Mai
Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose wird ins Leben gerufen

1989: Staatsministerin Miet SMET unterschreibt eine erste Vereinbarung mit dem Belgischen Roten Kreuz für die Aufnahme von 500 zusätzlichen Asylanten
Innerhalb von 3 Jahren entstehen 14 Aufnahmezentren des Roten Kreuzes.

1990: Die Mauer fällt
Eine Flut von Asylanten aus dem Osten überschwemmt die Länder der EU.
12.945 Asylanfragen gibt es allein in diesem Jahr in Belgien

1993: Die Krise in Bosnien verschärft die Flüchtlingssituation, denn eine Rekordzahl an Asylanträgen (27.000) überschwemmt Belgien

1994-1997: Die Anzahl Asylbewerber sinkt auf rund 12.500 Anfragen jährlich.
Ab 1996 nehmen die Aufnahmezentren ihre ursprüngliche Funktion als erste Empfangsstruktur wahr.
Nur wenige Asylbewerber suchen direkt die ÖSHZ auf, die zu diesem Zeitpunkt nur eine finanzielle Hilfe gewähren, wenn der Antrag für zulässig erklärt wurde.
Die offiziellen Instanzen können den gewaltigen Rückstand bei den Asylantrag-Dossiers mit und mit abarbeiten.

1998: Die Kosovo-Krise lässt die Zahlen in die Höhe schnellen.
45.000 Anfragen von Asylanten erreichen uns im Jahr 1999 (absoluter Rekord)
Die Aufnahmezentren können dem Ansturm nicht gerecht werden und viele Asylbewerber werden wieder direkt an die ÖSHZ verwiesen.
Die Überbelegung der Aufnahmezentren regt zur Suche neuer Lösungen an. Man ermuntert die öffentlichen Sozialhilfezentren zur Einrichtung lokaler Aufnahmewohnungen auf dem Gebiet ihrer Gemeinde, die den Bewohnern anstatt finanzieller Hilfe eine materielle Unterstützung anbieten.

2000: Im Januar 2001 beschließt die damalige Regierung, den Empfang der Asylbewerber in zwei Phasen zu vollziehen: eine materielle Unterstützung nur während der Phase der Prüfung der Zulässigkeit der Anfrage, eine finanzielle Hilfe während der grundsätzlichen Überprüfung.
Ziel war es, die Anfragen von Asylbewerbern abzuwenden, die lediglich eine finanzielle Unterstützung anvisierten.
Aufgrund dieser Maßnahmen sanken die Anfragen von Asylbewerbern stetig in den letzten Jahren.

2002: Die Föderale Agentur für den Empfang von Asylbewerbern, FEDASIL, nimmt ihre Arbeit im Mai auf. Sie wacht über den Empfang der Asylanten und organisiert deren geeignete Begleitung. Sie koordiniert die Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Unterkünfte in Belgien, sei es in den föderalen Aufnahmezentren oder in denen des Roten Kreuzes, oder aber in den lokalen Aufnahmestrukturen.
Um diese materielle Hilfe anbieten zu können, erhöht man die Kapazität an lokalen Aufnahmewohnungen von 5.000 auf 15.000 Plätze!
Im Jahr 2006 stehen insgesamt 16.000 Wohnungen zur Aufnahme von Asylbewerbern zur Verfügung.


Am 7.12.2000 proklamiert das Europäische Parlament in Nizza die "Charta der
Grundrechte der EU". Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 6.2.2005 Zeit, diese Charta
in ihr nationales Recht umzusetzen.

Jeder Ausländer kann in Brüssel Asyl anfragen - jedoch erhält nicht jeder das Statut eines Flüchtlings. Davor steht eine lange Prozedur, die der Flüchtling durchlaufen muss. Die Entscheidungen der verschiedenen Instanzen basieren auf der "Genfer Konvention".

Die meisten Asylbewerber stellen ihren ersten Antrag beim Ausländeramt in Brüssel. Die Dispatching-Abteilung von FEDASIL, der föderalen Behörde für den Empfang von Asylbewerbern, leitet sie noch am gleichen Tag weiter an ein Asylzentrum (Föderal oder Rotes Kreuz).
Die Personen, die zu spät ankommen, haben die Möglichkeit, die Nacht in einem Notauffangzentrum in Brüssel zu verbringen.
Das Militärkrankenhaus von Neder-Over-Heembeek und das Zentrum von Woluwé-Saint-Pierre sind solche Zentren, die 24 St/24 St. geöffnet sind.

 

Warum nun eine solche Aufnahmewohnung in unserer Gemeinde?

Unter dem damaligen Sozialminister VANDE LANOTTE waren die Plätze in den föderalen Asylzentren komplett ausgebucht. Der Minister regte demnach an, lokale Aufnahmewohnungen durch die Sozialhilfezentren zu schaffen.
Auch die Gemeinden Kelmis und Lontzen betreiben seit einigen Jahren solche Aufnahmemöglichkeiten. Baelen, Welkenraedt, Limbourg und die südlichen Gemeinden haben ebenfalls diese Form der Asylbetreuung gewählt.

Wie bereits oben erwähnt , wurde die föderale Agentur FEDASIL im Mai 2002 ins Leben gerufen, die ein parastatales Statut besitzt, aber weiterhin dem Minister für Soziale Angelegenheiten untersteht.
Sie hat zur Auflage, den Empfang der Asylbewerber zu überwachen, zu organisieren und zu harmonisieren.

Bis Dezember 2003 musste das ÖSHZ Raeren den Personen, die vom Innenministerium zugewiesen wurden, finanzielle Hilfeleistungen in Höhe des damaligen Minimex auszahlen. Von 5.000 Asylbewerbern, die nach Belgien kamen (dies war in Stosszeiten etwa alle 4 Wochen der Fall), musste das Ö.S.H.Z. Raeren, nach einer aufgeschlüsselten Berechnung, sechs Dossiers übernehmen.

Dies konnten im ungünstigsten Fall 6 Familien mit bis zu 5 Personen sein. War es uns möglich, für diese Personen eine passende Unterkunft zu finden, wurden die Unkosten uns zu 100% vom zuständigen Ministerium zurückerstattet - war dies nicht der Fall, so erstattete man uns nur 50% der Sozialhilfe.
Die restlichen 50% waren zu Lasten des Ö.S.H.Z. und der Gemeinde.

Ende Dezember 2003 unterschrieb dann die damalige Sozialministerin Marie ARENA die Vereinbarung zwischen dem ÖSHZ Raeren und dem Föderalstaat, die die Schaffung unserer zwei Aufnahmewohnungen besiegelte.
Anfang Januar 2004 begannen wir mit der Einrichtung der beiden Häuser, die am 16. Januar von FEDASIL abgenommen wurden. Das Haus Nr. 14 ist für eine 5-köpfige Familie eingerichtet, das Haus Nr. 19 für die Aufnahme von 3 Einzelpersonen.
Das Haus Nr. 19 kann aber bei Bedarf ebenfalls eine Familie beherbergen.

Die Menschen haben alles zum Leben Nötige zur Verfügung und müssen keine Ankäufe tätigen.
Sie erhalten lediglich wöchentlich durch die Sozialassistentin, Frau Danielle PRYS, die sie persönlich besucht und nach dem Rechten sieht, einen festgelegten Bargeldbetrag, den sie zum Nahrungsankauf verwenden. Ebenso erhalten sie ein kleines Taschengeld, das nach Alter gestaffelt ist.
Das Dispatching-Zentrum berücksichtigt verschiedene Kriterien bei der Verteilung der Asylbewerber.
Man vermeidet die Ansammlung von zuviel Männern oder Frauen in einem Asylheim, ebenso wie zu viele gleiche Nationalitäten.

Jedes Bett bringt dem Ö.S.H.Z. bei Belegung 100% Subsidien, bei Nicht-Belegung immerhin noch 60%. Die kontinuierliche Auszahlung dieser Gelder ermöglicht ein festes Einkommen sowie die Vorausplanung unseres Budgets. Ebenfalls werden die Lohnkosten der zuständigen Sozialassistentin durch diese Einnahmen gedeckt.


Die Asylprozedur

Die Mehrheit der Asylbewerber richtet, wie o.g., ihren Antrag direkt an das Ausländeramt in Brüssel.
Während der ganzen Zeit der Überprüfung des Asylantrages haben die Antragsteller lediglich Anrecht
auf materielle Hilfe.
Theoretisch bleiben sie 4 Monate in einem Auffangzentrum, bevor sie von FEDASIL, wenn sie es wünschen, einer lokalen Aufnahmestruktur wie der unsrigen zugewiesen werden.
Sie erhalten bis zur definitiven letzten Entscheidung (Annahme des Asylantrags oder Ablaufen des Ausweisungsbefehls) auch vom ÖSHZ nur eine materielle Hilfe in Form ihrer Unterbringung.

Seit Juni 2007 regelt diese neue Prozedur den Ablauf eines Asylantrages.
Sie soll innerhalb eines Jahres zu einer Entscheidungsfindung hinsichtlich der Anfrage führen.
Die Bearbeitung der Akten soll zügiger vonstatten gehen und die Arbeit des Staatsrates demnach
erleichtert werden.

Zudem gibt es seit 2007 den "Rat für Ausländerstreitigkeiten" sowie eine neue Form des Asylschutzes: dieser zusätzliche Schutz wird Personen gewährt, die weder das Statut eines Flüchtlings anerkannt bekommen haben, noch über eine Aufenthaltsgenehmigung auf anderer Basis verfügen (z.B. aus medizinischen Gründen).

Haben diese Personen jedoch ein seriöses Motiv, nicht in ihr Ursprungsland zurückzukehren aufgrund der Gefährdung ihrer persönlichen Sicherheit und ihres Lebens (Todesstrafe, kriegerische Gewalt, Folter, …), kann kam ihnen diesen "subsidiären Schutz" zugestehen.

Wird jedoch der Asylantrag abgelehnt, erhalten sie einen Ausweisungsbescheid und müssen das Territorium verlassen.
Wird ihrer Anfrage stattgegeben, verlassen sie unsere Aufnahmewohnung und können selbst entscheiden, in welche belgische Gemeinde sie ziehen. Das dort ansässige Sozialhilfezentrum begleitet sie während ihrer nächsten Etappen.

Seit Januar 2004 haben wir bereits 18 Personen aufgenommen, die ihr Land unter großen Schwierigkeiten und Gefahren verlassen hatten. Sie sind sehr dankbar, dass sie vom ÖSHZ Raeren aufgenommen wurden, denn sie kamen hier ohne jede Habe an.
In der Wohnung haben sie alles vorgefunden, was sie zum Leben brauchen und sie wissen dies sehr zu schätzen und behandeln es gut.

Dem Ziel des ÖSHZ Raeren, eine menschenwürdige Integrationspolitik zu machen, ist man hiermit einen großen Schritt näher gekommen.

Das ÖSHZ möchte hiermit um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis bitten, diesem Auftrag gerecht zu werden.

Die Sozialassistentin, Frau Danielle PRYS, betreut die Asylbewerber, die dem ÖSHZ Raeren zugewiesen werden.
Dienstags und freitags empfängt sie zwischen 9 und 12 Uhr die Bewohner der Aufnahmestruktur in Möschenberg und kümmert sich um deren Belange.

 

Dateien, Graphiken, Photos und Texte sind geschützte Produkte im Sinne des Urheberrechtes. © Öffentliches Sozialhilfezentrum Raeren.