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Sozio-kultureller Fonds





Eine finanzielle Unterstützung durch den
sozio-kulturellen Fonds

Worum handelt es sich?

Artikel 23 der Belgischen Verfassung bestimmt: "Jeder hat das Recht, ein menschenwürdiges Leben zu führen. (…) Diese Rechte umfassen insbesondere: (…) 5. das Recht auf kulturelle und soziale Entfaltung."

Die Einbindung der Menschen in ihr soziales und kulturelles Umfeld ist stark abhängig von ihrem Einkommen und ihrer Ausbildung. Vor allen Dingen Menschen, die sich in einer schwierigen finanziellen Lebenslage befinden, haben selten die Möglichkeit, an Aktivitäten auf sozialer und kultureller Ebene teilzunehmen. Darunter leiden dann auch zwangsläufig die sozialen Kontakte.

Seit 2003 ermöglicht die Föderalregierung den Sozialhilfezentren, im sozialen und kulturellen Bereich aktiv zu werden sowie sportliche Aktivitäten zu unterstützen, indem sie den knapp 600 ÖSHZ in Belgien eine Subvention in Höhe von ungefähr 6 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Hinzu kam im Jahr 2006 die Möglichkeit für die ÖSHZ, die Anschaffung eines gebrauchten Computers zu unterstützen; denn Technologie, Informatik und Kommunikation sollen ebenfalls jedem zugänglich sein.

Kurzum: Die Sozialhilfezentren sollen anhand dieser finanziellen Mittel im Bedarfsfall den Einstieg ins soziale und kulturelle Leben ermöglichen.

Wer kommt in den Genuss einer finanziellen Hilfe aus dem sozio-kulturellen Fonds?

Jede Person, die die Dienste des Sozialhilfezentrums nutzt, ist berechtigt, einen Antrag mit Hilfe der zuständigen Sozialassistentin einzureichen. In Frage kommen hier ebenfalls die Personen, die z.B. die Dienste "Essen auf Rädern", Budgetbegleitung, usw. in Anspruch nehmen. Aber auch andere Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Raeren, die bei Antragstellung nicht als Kunden des Sozialhilfezentrums geführt werden, können einen solchen Antrag einreichen.

Eines bzw. mehrere der nachstehenden Kriterien können eine Berücksichtigung ermöglichen und werden im Vorfeld vom Sozialdienst im Rahmen einer Sozialuntersuchung überprüft:

- ungenügendes Einkommen, bzw. zu niedriges Lebensniveau;
- Kinder zu Lasten;
- Behinderungen, die eine Teilnahme am sozialen Leben erschweren;
- Isolierung.

Ein gewisser Ermessensspielraum bleibt dem Sozialhilfezentrum (insbesondere dem Sozialhilferat) jedoch jederzeit überlassen.


Welche Aktivitäten können über den sozio-kulturellen Fonds finanziell unterstützt werden?

Der Beitritt sozialer, kultureller oder sportlicher Vereinigungen
Gemeint sind hier: Jugendbewegungen, Sportvereine, Bibliotheken, Mediatheken, Musikakademie, Theaterklassen, Kochkurse für Anfänger, usw.
Hier steht die individuelle Beihilfe im Vordergrund (Einschreibung, Mitgliedsbeitrag, Ausflug, benötigte Ausrüstung, …)
Können nicht berücksichtigt werden:
Schulische oder berufliche Weiterbildung, die Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder Konfession, gewinnbringende Initiativen.

Die Teilnahme an sozialen, kulturellen und sportlichen Ereignissen
Es handelt sich hier speziell um eine individuelle Vergünstigung. D.h., das ÖSHZ interveniert in den Eintrittskosten bzw. in den damit verbundenen Ausgaben (Busfahrt, Verköstigung, …).

Initiativen, die den Zugang zu Informatik und Kommunikation ermöglichen
Teilnahme an Computerkursen

Finanzielle Unterstützung der Anschaffung eines gebrauchten Computers in Höhe von 100 EUR.

Wie gestaltet sich die Finanzierung?

Dem ÖSHZ Raeren steht jährlich ein Budget von ungefähr 4000 EUR aus dem
o.a. föderalen Topf zur Verfügung. Im Bedarfsfall könnte der Sozialhilferat aufgrund der Anzahl der Anfragen natürlich ebenfalls entscheiden, den höher aufgeführten Betrag anhand eigener Mittel aufzustocken.

Die Bezuschussung kann ganz oder teilweise erfolgen.

Wir handhaben die Subventionen meist nach dem Prinzip 80/20. D.h., das ÖSHZ Raeren übernimmt 80% der Kosten über den sozio-kulturellen Fonds. Die übrigen 20% müssen vom Nutzniesser bezahlt werden. Eine Abzahlung der Restsumme in monatlichen Raten ist möglich und dient gleichzeitig der Sensibilisierung der Personen für diese Ausgaben.

Die Entscheidung über einen Zuschuss trifft dann der Sozialhilferat in seiner monatlichen Sitzung.

Wer gibt weitere Auskünfte?

Eventuelle Anfragen und Anträge sind über eine Sozialassistentin des Sozialdienstes einzureichen.

Sprechstunden sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr. Telefonisch sind wir zusätzlich montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags morgens von 9 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags außer freitags von 14 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen (087/85.89.51).
ÖSHZ Raeren, Hauptstraße 30 in 4730 Raeren.

Dateien, Graphiken, Photos und Texte sind geschützte Produkte im Sinne des Urheberrechtes. © Öffentliches Sozialhilfezentrum Raeren.