Eine finanzielle Unterstützung durch den
sozio-kulturellen Fonds
Worum
handelt es sich?
Artikel
23 der Belgischen Verfassung bestimmt: "Jeder hat das Recht,
ein menschenwürdiges Leben zu führen. (
) Diese
Rechte umfassen insbesondere: (
) 5. das Recht auf kulturelle
und soziale Entfaltung."
Die
Einbindung der Menschen in ihr soziales und kulturelles Umfeld
ist stark abhängig von ihrem Einkommen und ihrer Ausbildung.
Vor allen Dingen Menschen, die sich in einer schwierigen finanziellen
Lebenslage befinden, haben selten die Möglichkeit, an Aktivitäten
auf sozialer und kultureller Ebene teilzunehmen. Darunter leiden
dann auch zwangsläufig die sozialen Kontakte.
Seit
2003 ermöglicht die Föderalregierung den Sozialhilfezentren,
im sozialen und kulturellen Bereich aktiv zu werden sowie sportliche
Aktivitäten zu unterstützen, indem sie den knapp 600
ÖSHZ in Belgien eine Subvention in Höhe von ungefähr
6 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Hinzu kam im Jahr
2006 die Möglichkeit für die ÖSHZ, die Anschaffung
eines gebrauchten Computers zu unterstützen; denn Technologie,
Informatik und Kommunikation sollen ebenfalls jedem zugänglich
sein.
Kurzum:
Die Sozialhilfezentren sollen anhand dieser finanziellen Mittel
im Bedarfsfall den Einstieg ins soziale und kulturelle Leben ermöglichen.
Wer
kommt in den Genuss einer finanziellen Hilfe aus dem sozio-kulturellen
Fonds?
Jede
Person, die die Dienste des Sozialhilfezentrums nutzt, ist berechtigt,
einen Antrag mit Hilfe der zuständigen Sozialassistentin
einzureichen. In Frage kommen hier ebenfalls die Personen, die
z.B. die Dienste "Essen auf Rädern", Budgetbegleitung,
usw. in Anspruch nehmen. Aber auch andere Bürgerinnen und
Bürger der Gemeinde Raeren, die bei Antragstellung nicht
als Kunden des Sozialhilfezentrums geführt werden, können
einen solchen Antrag einreichen.
Eines
bzw. mehrere der nachstehenden Kriterien können eine Berücksichtigung
ermöglichen und werden im Vorfeld vom Sozialdienst im Rahmen
einer Sozialuntersuchung überprüft:
-
ungenügendes Einkommen, bzw. zu niedriges Lebensniveau;
- Kinder zu Lasten;
- Behinderungen, die eine Teilnahme am sozialen Leben erschweren;
- Isolierung.
Ein
gewisser Ermessensspielraum bleibt dem Sozialhilfezentrum (insbesondere
dem Sozialhilferat) jedoch jederzeit überlassen.
Welche Aktivitäten können über
den sozio-kulturellen Fonds finanziell unterstützt werden?
Der
Beitritt sozialer, kultureller oder sportlicher Vereinigungen
Gemeint sind hier: Jugendbewegungen, Sportvereine, Bibliotheken,
Mediatheken, Musikakademie, Theaterklassen, Kochkurse für
Anfänger, usw.
Hier steht die individuelle Beihilfe im Vordergrund (Einschreibung,
Mitgliedsbeitrag, Ausflug, benötigte Ausrüstung,
)
Können nicht berücksichtigt werden:
Schulische oder berufliche Weiterbildung, die Mitgliedschaft in
einer politischen Partei oder Konfession, gewinnbringende Initiativen.
Die
Teilnahme an sozialen, kulturellen und sportlichen Ereignissen
Es handelt sich hier speziell um eine individuelle Vergünstigung.
D.h., das ÖSHZ interveniert in den Eintrittskosten bzw. in
den damit verbundenen Ausgaben (Busfahrt, Verköstigung,
).
Initiativen,
die den Zugang zu Informatik und Kommunikation ermöglichen
Teilnahme an Computerkursen
Finanzielle Unterstützung der Anschaffung eines gebrauchten
Computers in Höhe von 100 EUR.
Wie
gestaltet sich die Finanzierung?
Dem
ÖSHZ Raeren steht jährlich ein Budget von ungefähr
4000 EUR aus dem
o.a. föderalen Topf zur Verfügung. Im Bedarfsfall könnte
der Sozialhilferat aufgrund der Anzahl der Anfragen natürlich
ebenfalls entscheiden, den höher aufgeführten Betrag
anhand eigener Mittel aufzustocken.
Die
Bezuschussung kann ganz oder teilweise erfolgen.
Wir
handhaben die Subventionen meist nach dem Prinzip 80/20. D.h.,
das ÖSHZ Raeren übernimmt 80% der Kosten über den
sozio-kulturellen Fonds. Die übrigen 20% müssen vom
Nutzniesser bezahlt werden. Eine Abzahlung der Restsumme in monatlichen
Raten ist möglich und dient gleichzeitig der Sensibilisierung
der Personen für diese Ausgaben.
Die
Entscheidung über einen Zuschuss trifft dann der Sozialhilferat
in seiner monatlichen Sitzung.
Wer
gibt weitere Auskünfte?
Eventuelle
Anfragen und Anträge sind über eine Sozialassistentin
des Sozialdienstes einzureichen.
Sprechstunden
sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 Uhr bis
12 Uhr. Telefonisch sind wir zusätzlich montags, dienstags,
mittwochs, donnerstags und freitags morgens von 9 Uhr bis 12 Uhr
und nachmittags außer freitags von 14 Uhr bis 16 Uhr zu
erreichen (087/85.89.51).
ÖSHZ Raeren, Hauptstraße 30 in 4730 Raeren.