Infoblatt zum Heizölsozialfonds

OSHZInfoblatt zum Heizölsozialfonds und der Beihilfe
Lieferungen zwischen dem 01. Juli und
dem 31. Dezember 2022

Welche Heizstoffe kommen in Frage?
Die Beihilfe kann zur Intervention in den Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas gewährt werden. Andere Heizstoffe wie Erdgas, Flaschengas, Strom, Kohle, Pellets usw. fallen weiterhin nicht unter die Regelung.

Welche Personen können einen Antrag einreichen?
Erste Kategorie:
Personen, die einen Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zu bestimmten Versicherungen haben z. B. EKE-Statut (auf Basis von erhöhter Kostenrückerstattung), Eingliederungseinkommen usw. . Für diese Personen gilt ebenfalls die Einkommensgrenze der zweiten Kategorie.

Zweite Kategorie:
Haushalte, die ein steuerpflichtiges Bruttojahreseinkommen unter 22.034,79 € + 4.079,35 € pro Person zu Lasten haben.

Dritte Kategorie:
Überschuldete Haushalte, die Anspruch auf eine kollektive Schuldenregelung haben oder eine Schuldnervermittlung in Anspruch nehmen. Zusätzlich ist der Haushalt nicht in der Lage, die Heizkostenrechnung zu bezahlen.

Wie hoch ist die Beihilfe?
Der Heizkostenzuschuss wird von 20 Cent pro Liter auf 36 Cent pro Liter bis Ende des Jahres erhöht (bei einem Heizölliterpreis von > 1,495 €/l).  Zudem wird die Höchstmenge an Heizöl, die für die jährliche Bezuschussung in Frage kommt, für die Lieferungen zwischen 01. Juli 2022 und 31. Dezember 2022 von 1.500 auf 2.000 Liter erhöht.

Somit können Haushalte für die drei Kategorien einen Zuschuss von maximal 720 Euro pro Jahr erhalten.

Für die 3 Kategorien: Die Beihilfe wird für maximal 2.000 Liter, geliefert in einem oder mehreren Malen im Laufe eines Ziviljahres, gewährt (Preis pro Liter mit Mehrwertsteuer).  Wer die Zulage bereits vor dem Sommer erhalten hat, kann einen Nachtrag einreichen.

Für Heizöl oder Heizpetroleum an der Zapfsäule wird eine einmalige pauschale Beihilfe von 456 € zwischen dem 01. Juli und dem 31. Dezember 2022 ausgezahlt (vorausgesetzt es wurde noch keine Beihilfe in Höhe von 210 € zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2022 gewährt).

Die Anträge werden im ÖSHZ-Raeren, Burgstraße 42 in 4730 Raeren, zzt. nur auf Termin entgegengenommen.
Ihr Ansprechpartner ist Herr G. Grignard und Frau L. Jonas (telefonische Terminanfrage unter 087/85 89 51).

Welche Unterlagen sind für Ihren Antrag erforderlich?
In jedem Fall die Lieferrechnung. Für die Personen, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, muss eine Bescheinigung des Vermieters mit der Anzahl der Wohnungen, welche die Rechnung betreffen, vorliegen.

Zusätzlich

Erste Kategorie

  • eine EKE-Bescheinigung bzw. den Steuerbescheid des Vorjahres
  • Ihren Personalausweis

Zweite Kategorie

  • Ihren Personalausweis
  • den Steuerbescheid des Vorjahres

Dritte Kategorie

  • Ihren Personalausweis
  • die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf kollektive Schuldenbegleichung oder eine Bescheinigung der Person, die als Schuldnervermittler auftritt

Wichtig!
Die Beihilfe wird nur für Heizstoffe gewährt, die zwischen dem 01/01/2022 und dem 31/12/2022 (das ganze Ziviljahr) geliefert werden. Der Antrag muss ausnahmslos innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung eingereicht werden, andernfalls sind wir verpflichtet, ihn abzulehnen.