Jedes Sozialhilfezentrum verfügt über mindestens einen
Sozialarbeiter/in.
Im ÖSHZ Raeren arbeiten zzt. fünf Sozialarbeiterinnen:
Frau Gaby MARQUET
Frau Sylvie ZIMMERMANN-BRAUN
Frau Danielle PRYS
Frau Nadine RADERMACHER
Frau Viviane LEFFIN
Frau MARQUET empfängt Sie zu ihren Sprechstundenzeiten am Montag und Donnerstag, jeweils zwischen 9 und 12 Uhr.
Frau ZIMMERAMN-BRAUN hat dienstags und freitags Sprechstunden von 9 bis 12 Uhr.
Frau PRYS empfängt Sie zu ihren Sprechstundenzeiten am Montag und Donnerstag, jeweils zwischen 9 und 12 Uhr.
Frau LEFFIN hat montags und donnerstags Sprechstunden von 9 bis 12 Uhr.
Frau RADERMACHER hat dienstags und freitags Sprechstunden zwischen 9 Und 12 Uhr.
Sie erreichen die Sozialassistentinnen unter der Rufnummer des ÖSHZ Raeren: +32 (0)87 - 85.89.51
Der Gesetzgeber beschreibt die Aufgabe der Sozialarbeiter dahingehend, dass sie Personen und Familien bei der Überwindung oder Verbesserung von kritischen Lagen, in denen diese sich befinden, unterstützen.
Dem Antragsteller muss deutlich sein, dass nicht der Sozialarbeiter über die Gewährung der Hilfe entscheidet, sondern der Rat. Die Aufgabe des Sozialarbeiters ist es, das Zentrum und den Antragsteller zu beraten. Somit muss er fähig sein, dem Antragsteller die Grenzen des Zentrums darzulegen, die Entscheidungsträger aber auch auf die besondere Situation des Antragstellers aufmerksam zu machen.
Er erfüllt seine Aufgabe mit den geeigneten Methoden der Sozialarbeit und unter Beachtung der ideologischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen der Betroffenen.
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Sozialhilferates führt er Sozialuntersuchungen durch, stellt Dokumentation zur Verfügung, erteilt Ratschläge und nimmt die soziale Betreuung der Betroffenen wahr. Der Teil der Sozialuntersuchung, in dem die objektiven Feststellungen notiert sind, muss sowohl durch den Sozialarbeiter als auch durch den Antragsteller unterschrieben werden.
Die Sozialuntersuchung enthält Vorschläge über die geeigneten Mittel, um der Bedürftigkeit entgegen zu wirken und wird mit einer genauen Diagnose über das Bestehen und den Umfang der Hilfsbedürftigkeit abgeschlossen.
Der Sozialarbeiter nimmt an den Sitzungen des Rates teil und erstattet Bericht über die individuellen Unterstützungsanträge.