Heizkostenbeihilfe

Welche Heizstoffe kommen in Frage?
Die Beihilfe kann zur Intervention in den Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas gewährt werden. Andere Heizstoffe wie Stadtgas, Flaschengas, Strom, Kohle usw. fallen weiterhin nicht unter die Regelung.

Welche Personen können einen Antrag einreichen?
Erste Kategorie:
Personen, die einen Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zu bestimmten Versicherungen haben (z. B. EKE-Statut, Eingliederungseinkommen usw.). Für diese Personen gilt ebenfalls die Einkommensgrenze der zweiten Kategorie.

Zweite Kategorie:
Haushalte, die ein steuerpflichtiges Bruttojahreseinkommen unter 23.851,17 € + 4.413,54 € pro Person zu Lasten haben (Stand 1.11.2023).

Dritte Kategorie:
Überschuldete Haushalte, die Anspruch auf eine kollektive Schuldenregelung haben oder eine Schuldenvermittlung in Anspruch nehmen. Zusätzlich ist der Haushalt nicht in der Lage, die Heizkostenrechnung zu bezahlen.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Heizkostenbeihilfe für den Kauf von Heizöl an der Zapfsäule oder von Heizpetroleum an der Zapfsäule beträgt min. 210 € pro Haushalt und Heizperiode.

Für die 3 Kategorien: Die Beihilfe wird für maximal 1.500 Liter, geliefert in einem oder mehreren Malen im Laufe eines Ziviljahres, gewährt (Preis pro Liter mit Mehrwertsteuer).

Beihilfe pro Liter – die aktuellen Preise finden Sie auf https://www.fondschauffage.be

Preis pro Liter mit Mehrwehrsteuer Beihilfe pro Liter für die ersten 3 Kategorien Beihilfe bei 1500 Liter für die ersten 3 Kategorien
< 1,21 € 14 Cent 210 €
1,21 -1,235 € 15 Cent 225 €
1,235 – 1.26 € 16 Cent 240 €
1,26 – 1,285 € 17 Cent 255 €
1,285 – 1,31 € 18 Cent 270 €
1,31 – 1,335 € 19 Cent 285 €
über  1,335 € 20 Cent 300 € ….. usw.

Praktische Hinweise für Ihre Anfrage
Die Anträge werden im ÖSHZ-Raeren, Burgstrasse 42 in 4730 Raeren, entgegengenommen.  Ihre Ansprechpartner sind Herr G. Grignard und Frau L. Jonas. Für einen ersten Antrag, bzw. Auskünfte zu den erforderlichen Dokumenten, können Sie die Mitarbeiter telefonisch erreichen unter + 32 – 087/85 89 51.

Welche Unterlagen sind für Ihren Antrag erforderlich?
In jedem Fall die Lieferrechnung. Für die Personen, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, muss eine Bescheinigung des Vermieters mit der Anzahl der Wohnungen, welche die Rechnung betreffen, vorliegen.

Zusätzlich

Beim Erstantrag benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises, sowie je nach Kategorie entweder den Steuerbescheid des Vorjahres, bzw. eine Entscheidung über die Annahme des Antrags auf kollektive Schuldenbegleichung oder eine Bescheinigung der Person, die als Schuldnervermittler auftritt.

Wichtig!
Die Beihilfe wird nur für Heizstoffe gewährt, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember (das ganze Ziviljahr) geliefert werden. Der Antrag muss ausnahmslos innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung eingereicht werden, andernfalls sind wir verpflichtet, ihn abzulehnen.