Sozio-kultureller-Fonds

Die Förderung der sozialen Teilhabe und der Kampf
gegen Kinderarmut

Worum handelt es sich?
Artikel 23 der Belgischen Verfassung bestimmt: „Jeder hat das Recht, ein menschenwürdiges Leben zu führen. (…) Diese Rechte umfassen insbesondere: (…) 5. das Recht auf kulturelle und soziale Entfaltung.“

Die Einbindung der Menschen in ihr soziales und kulturelles Umfeld ist stark abhängig von ihrem Einkommen und ihrer Ausbildung. Vor allen Dingen Menschen, die sich in einer schwierigen finanziellen Lebenslage befinden, haben selten die Möglichkeit, an Aktivitäten auf sozialer und kultureller Ebene teilzunehmen. Darunter leiden dann auch zwangsläufig die sozialen Kontakte.

Seit 2003 ermöglicht die Föderalregierung den Sozialhilfezentren, im sozialen und kulturellen Bereich aktiv zu werden sowie sportliche Aktivitäten zu unterstützen, indem sie den knapp 600 ÖSHZ in Belgien gesonderte Subventionen zur Verfügung stellt.

Wer kommt in den Genuss einer solchen finanziellen Hilfe?
Jede Person, die die Dienste des Sozialhilfezentrums nutzt, ist berechtigt, einen Antrag mit Hilfe der zuständigen Sozialassistentin einzureichen. In Frage kommen hier ebenfalls die Personen, die z.B. die Dienste „Essen auf Rädern“, Budgetbegleitung usw. in Anspruch nehmen.
Aber auch andere Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Raeren, die bei Antragstellung nicht als Kunden des Sozialhilfezentrums geführt werden, können einen solchen Antrag einreichen.
Eines bzw. mehrere der nachstehenden Kriterien können eine Berücksichtigung ermöglichen und werden im Vorfeld vom Sozialdienst im Rahmen einer Sozialuntersuchung überprüft:

  • ungenügendes Einkommen, bzw. zu niedriges Lebensniveau;
  • Kinder zu Lasten;
  • Behinderungen, die eine Teilnahme am sozialen Leben erschweren;
  • Isolierung.

Ein gewisser Ermessensspielraum bleibt dem Sozialhilferat jedoch jederzeit überlassen.

Welche Aktivitäten können beispielsweise unterstützt werden?

a) Der sozio-kulturelle Bereich
– Teilnahme an sportlichen, kulturellen und sozialen Veranstaltungen, die zur sozialen beziehungsweise gesellschaftlichen Eingliederung beitragen,
– Schulreisen,
– Teilnahme an Schwimmkursen (Schulkinder), Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Jugendgruppen oder für kulturelle Vereinigungen sowie Anschaffung von Ausrüstung, Einschreibegebühren für Schulen (Erwachsene),
-Maßnahmen zur Überwindung des digitalen Grabens (Informatikkurse zum Beispiel).

b) Die Bekämpfung der Kinderarmut
Hier können u.a. folgende Maßnahmen unterstützt werden:

Aus- und Weiterbildungen der Eltern, die der Entwicklung des Kindes zuträglich sind, Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen der schulischen Unterstützung des Kindes, psychologische Unterstützung des Kindes oder der Eltern, paramedizinische Unterstützung des Kindes, Ankauf von pädagogisch wertvollem Werkzeug beziehungsweise Spielzeug, Ankauf eines Schulbusabonnements.

Wie gestaltet sich die Unterstützung?

Dem ÖSHZ Raeren steht jährlich ein Budget von ungefähr 5000 EUR aus dem
o. a. föderalen Topf für den sozio-kulturellen Bereich zur Verfügung sowie 3000 EUR für die Bekämpfung der Kinderarmut. Im Bedarfsfall könnte der Sozialhilferat aufgrund der Anzahl der Anfragen natürlich ebenfalls entscheiden, den höher aufgeführten Betrag anhand eigener Mittel aufzustocken. Das Sozialhilfezentrum greift auch auf Spendengelder der Bürgerinnen und Bürger zurück, insbesondere wenn es um die Bekämpfung der Kinderarmut geht.

Das ÖSHZ Raeren übernimmt bei einer Anfrage 80% der Kosten über den sozio-kulturellen Fonds, wenn es sich um eine minderjährige Person handelt. Bei der Erstanfrage für volljährige Personen übernimmt das ÖSHZ 60%, bei weiteren Anfragen wird die Unterstützung jeweils um 20% verringert. Die restliche Summe muss vom Nutznießer bezahlt werden. Eine Abzahlung in monatlichen Raten ist möglich und dient gleichzeitig der Sensibilisierung der Person für diese Ausgaben. Die Entscheidung über eine Unterstützung trifft der Sozialhilferat in seiner monatlichen Sitzung.

Wer gibt weitere Auskünfte?

Eventuelle Anfragen und Anträge sind über eine Sozialassistentin des Sozialdienstes einzureichen.

Sprechstunden sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr. Telefonisch sind wir zusätzlich montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags morgens von 9 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags außer freitags von 14 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen (087/85.89.51).

ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 in 4730 Raeren.