Beschwerdemanagement

logo -beschwerdeWir sind als öffentlicher Dienstleister sehr bemüht, unsere Aufgaben zur Zufriedenheit aller Bürger zu erledigen. Sind sie dennoch unzufrieden mit der Arbeitsweise und/oder den Dienstleistungen unserer Verwaltung, dann haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen.

Wie müssen Sie vorgehen?

Sie sind mit den Dienstleistungen des ÖSHZ nicht zufrieden?

  • Sie haben zu lange auf eine Antwort auf Ihre Anfrage warten müssen?
  • Sie haben eine falsche Information erhalten oder eine Intervention eines/einen Mitarbeiter*innen war in Ihren Augen fehlerhaft?
  • Sie sind mit der Qualität unserer Dienstleistung nicht zufrieden (Zugänglichkeit, Öffnungszeiten, keine Dienstleistung/fehlende Dienstleistung)?
  • Sie sind der Auffassung, dass ein(e) ÖSHZ-Mitarbeiter*in sich nicht korrekt verhalten hat.
  • Sie haben keinen Termin in der von Ihnen gewünschten Frist erhalten?

In diesem Fall können Sie eine Beschwerde einreichen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beschwerde per Mail (beschwerde-oshz@raeren.be) oder schriftlich (ÖSHZ Raeren, Beschwerdemanagement, Burgstraße 42, 4730 Raeren) einzureichen.

Brauchen Sie Hilfe? Dann wenden Sie sich vorab telefonisch an die Beschwerdeauskunft,
Tel (0)800 9 88 88 (gratis) oder per E-Mail: buerger@beschwerde-auskunft.be
Diese wurde als zentrale Anlaufstelle beauftragt, den Bürgern Orientierungshilfe, sowie allgemeine Informationen und Auskünfte über Beschwerden zu erteilen.

Zulässige Beschwerden

  • Die Beschwerde bezieht sich auf einen Vorgang, eine Handlung, von dem der Kunde/die Kundin direkt betroffen ist;
  • Die Beschwerde muss begründet sein, schriftlich eingereicht;
  • Sie muss in Deutsch oder Französisch abgefasst sein;
  • Die Beschwerde muss eine Beschreibung der Angelegenheit enthalten, die beanstandet wird.
  • Sie darf sich nicht auf Ereignisse beziehen, die mehr als ein Jahr zurückliegen;
  • Ihr Name und Adresse müssen uns bekanntgemacht werden.

Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet!

Achtung!

Die Beschwerde darf nicht mit einem Einspruch oder einem Revisionsantrag gegen eine Entscheidung des ÖSHZ verwechselt werden.

Gegen Verwaltungsentscheidungen, denen ein Beschluss des Sozialhilferates zugrunde liegt, muss der/die Betreffende bei der entsprechenden Instanz (Arbeitsgericht Eupen) einen Einspruch einreichen. Diese Möglichkeit und die entsprechenden Instanzen werden dem/der Kunde*in mit der Entscheidung (Beschluss) mitgeteilt.

Was tun wir mit Ihrer Beschwerde?

  • Wir bestätigen umgehend den Eingang Ihrer Beschwerde;
  • Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie eine Rückantwort zur weiteren Bearbeitung Ihrer Beschwerde;
  • Das Beschwerdeverfahren wird innerhalb von 45 Kalendertagen zum Abschluss gebracht. Wir werden Ihre Beschwerde nicht nur angemessen behandeln, sondern die enthaltenen Informationen auch dazu nutzen, unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Nadine Radermacher,

  • per Mail : beschwerde-oshz@raeren.be
  • telefonisch (Tel. : 087-85.89.51) montags von 9 bis 12 Uhr
  • schriftlich an das ÖSHZ Raeren, Beschwerdemanagement, Burgstraße 42, 4730 Raeren

Das ÖSHZ führt ein Register über die eingegangenen Beschwerden. Dieses Register enthält Einträge über alle eingegangenen Beschwerden, über deren Weiterbehandlung, über die entsprechenden Untersuchungsergebnisse sowie gegebenenfalls über die sich ergebenden Maßnahmen.

Im Folgejahr erfolgt eine anonymisierte Übermittlung des Registers an die Aufsichtsbehörde und den Ombudsdienst (Dekret vom 21. Februar 2022 zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft).

Sollte die Bearbeitung der Beschwerde aus Ihrer Sicht nicht korrekt sein oder Sie haben nach Abschluss der Untersuchung durch die getroffenen Maßnahmen keine Genugtuung erfahren, so können Sie sich in zweiter Linie an die Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen, Tel +32 (0)800 98759 (gratis) https://www.dg-ombudsfrau.be wenden.

Die Ombudsfrau Marlene HARDT hat die Aufgabe, bei der Verwirklichung einer offeneren, besser erreichbaren und kundenfreundlichen Verwaltung zu helfen. Sie kann das Handeln der Verwaltung prüfen, ausgehend von der unterbreiteten Beschwerde.
Sie versucht konkrete Lösungen für die Probleme zu finden und die Standpunkte des Bürgers und der Verwaltung zu versöhnen.

Beschwerdeformular ÖSHZ